EINFÜHRUNG
Dieses zweite Modul des E-Learning-Kurses führt in das Thema der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungsanbietern und der Industrie ein. Insbesondere werden die Rollen von Berufsbildungszentren und Unternehmen bei der Strukturierung und Durchführung von Berufsbildungspraktika aufgezeigt, wobei die Aufgaben und Verantwortlichkeiten für jede Phase des Prozesses hervorgehoben werden. Es scheint trivial zu sein zu sagen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Hauptakteuren von wesentlicher Bedeutung ist, um den Lernenden qualitativ hochwertige Erfahrungen zu bieten, von der Gestaltung der Ausbildung und der Validierung des nicht-formalen/informellen Lernens bis hin zur Bewertung und Überwachung. Auch die Lernenden spielen während der gesamten Dauer des Programms eine aktive Rolle, von der Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern bis hin zu wiederkehrenden Rückmeldungen, und werden so zu aktiven Akteuren in ihrer zukünftigen Bildungs- und Berufslaufbahn. Laut der EU-Kommission vermittelt die berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) den Lernenden Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, um auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, wie z. B. digitale und umweltfreundliche Fähigkeiten, und verbessert so ihre Beschäftigungsfähigkeit und unterstützt ihre persönliche Entwicklung. Die berufliche Erstausbildung (I-VET) wird im Gegensatz zur beruflichen Weiterbildung (C-VET) auf der oberen Sekundarstufe und auf der postsekundären Ebene durchgeführt, bevor die Lernenden ins Berufsleben eintreten. Sie bietet den Lernenden die Möglichkeit, die erlernten theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten an einem beruflichen Arbeitsplatz anzuwenden und so einen erfolgreichen Übergang vom Studium ins Berufsleben zu ermöglichen. Die Berufsbildung bietet der Industrie die Möglichkeit, die Lernerfahrungen der Lernenden zu bereichern und die Zahl der arbeitsfähigen Absolventen zu erhöhen, während gleichzeitig die Unternehmensleistung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation gefördert werden. Als Reaktion auf die Auswirkungen von COVID-19 auf den Berufsbildungssektor wurde die Berufsbildung als Schwerpunktbereich für die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative "Europäischer Bildungsraum" für den Zeitraum 2021-2030 festgelegt. Im Jahr 2020 nahm der Rat der EU eine "Empfehlung zur beruflichen Bildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Widerstandsfähigkeit" an. Darüber hinaus haben die für die Berufsbildung zuständigen Minister in der EU im Jahr 2020 die "Osnabrücker Erklärung zur Berufsbildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft" gebilligt. In den beiden Dokumenten werden unter anderem wichtige Grundsätze und Ziele festgelegt: Unterstützung von Partnerschaften für die Steuerung und die Qualitätssicherung von Berufsbildungsrahmen durch die Einbeziehung wichtiger Interessengruppen wie Berufsbildungszentren, Industrie, Kammern, Arbeitsverwaltungen usw. Teilung der Zuständigkeiten zwischen Berufsbildungszentren und Industrie, um die Berufsbildung agil und flexibel zu gestalten, damit sie auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nach Digitalisierung und grüner Wirtschaft reagieren kann. Förderung von Exzellenz, Nachhaltigkeit und Zugänglichkeit der beruflichen Bildung durch die Bereitstellung von Lernangeboten durch qualifiziertes Personal, digitale Technologien und innovative didaktische Methoden. Die Sicherstellung der Qualität von Berufsbildungsrahmen und Praktika erfordert das Engagement der wichtigsten Interessengruppen, vor allem der Berufsbildungsanbieter und der Industrie. Seit 2009 unterstützt der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung (EQAVET) die Qualitätssicherung in der Berufsbildung in der gesamten EU. EQAVET basiert auf einem Qualitätssicherungs- und -verbesserungszyklus (d. h. Planung, Umsetzung, Bewertung/Beurteilung und Überprüfung) und einer Auswahl von indikativen Deskriptoren und Referenzindikatoren, die sowohl auf Ebene des Berufsbildungssystems als auch auf Ebene der Berufsbildungsanbieter anwendbar sind. Dieser Rahmen kann zur Unterstützung der Qualitätssicherung aller Arten von Lernumgebungen (z. B. schulisches/arbeitsbasiertes Lernen, formale/informelle Lernumgebungen usw.) und aller Arten von Lernkontexten (d. h. digitale, persönliche und gemischte Lernformen) verwendet werden. Auf nationaler Ebene bringen die nationalen Referenzstellen für Qualitätssicherung (NRP) alle relevanten Akteure zusammen. Abbildung 1 - EQAVET-Verbesserungszyklus für die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung Die indikativen Deskriptoren von EQAVET sind nach den einzelnen Phasen des Verbesserungszyklus für die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung gegliedert. Diese Phasen des Verbesserungszyklus umfassen Planung, Umsetzung, Bewertung und Überprüfung. Die Planungsphase spiegelt eine strategische Vision wider, die von den relevanten Interessengruppen geteilt wird, und beinhaltet die Definition von expliziten Zielen und Maßnahmen. In dieser Phase ist es wichtig, Ressourcen zu ermitteln und unter den Beteiligten aufzuteilen. Die Umsetzungsphase wird ebenfalls in Absprache mit den Beteiligten durchgeführt und folgt klaren Grundsätzen. Die Bewertung/Beurteilung von Berufsbildungsrahmen und Praktika muss durch eine definierte Methodik und Messungen unterstützt werden. Die Datenerhebung wird durch Indikatoren/Metriken und Fragebögen stark gefördert. Auf der Ebene der Berufsbildungsanbieter fördert der Rahmen die Selbstevaluierung als wirksames Mittel der Qualitätssicherung. In der abschließenden Phase der Überprüfung sind Verfahren zur Sammlung von Feedback Teil eines strategischen Lernprozesses. Referenzindikatoren können zur Unterstützung der Qualitätsbewertung von Berufsbildungsrahmen und Praktika verwendet werden. Dabei handelt es sich um folgende Indikatoren: Relevanz von Qualitätssicherungssystemen; Investitionen in die Ausbildung von Lehrern; Teilnahme-, Abschluss- und Vermittlungsquoten; Nutzung der erworbenen Fähigkeiten am Arbeitsplatz; Arbeitslosenquote; Prävalenz gefährdeter Gruppen; Mechanismen zur Ermittlung des Qualifikationsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt; Programme zur Verbesserung des Zugangs zur beruflichen Bildung und zur Beratung der Lernenden. Daher hängt die Qualität von Berufsbildungsrahmen und Praktika von mehreren Dimensionen und Prozessen ab, an denen in erster Linie Berufsbildungszentren und Unternehmen beteiligt sind. In der Empfehlung des Rates vom 15.th März 2018 für den Europäischen Rahmen für hochwertige und effiziente Lehrlingsausbildung (EFQEA) wurden die Kriterien für Lern-/Arbeitsbedingungen und Rahmenbedingungen festgelegt. Dieses Dokument regt zu einer Reflexion über ethische und soziale Überlegungen an. So verlangt EFQEA von Berufsbildungsanbietern und Unternehmen, dass sie sich an die nationale Gesetzgebung in Bezug auf Sozialschutz sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards halten. Während Berufsbildungsanbieter regelmäßige Kontrollen der Arbeitsumgebung durchführen sollten, liegt die Sorgfaltspflicht in erster Linie beim Arbeitgeber. Die Unternehmen müssen Risikobewertungen durchführen und entsprechende Schulungen anbieten. EFQEA empfiehlt außerdem, dass Praktika in der Industrie gemäß nationalen, sektoralen und/oder kollektiven Vereinbarungen auf der Grundlage eines Kostenteilungsprinzips zwischen dem Arbeitgeber und den öffentlichen Einrichtungen bezahlt oder zumindest vergütet werden sollten.